| Tages-Anzeiger vom 6.6.2000 |
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Zauberpilze: Freispruch Halluzinogene Pilze fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Dies hat das Obergericht entschieden. Von Thomas Hasler Ein Betreiber eines Esoterikladens in Winterthur war angeklagt, etwa vier Kilogramm Psilo-Pilze - so genannte Zauberpilze - importiert und damit sowohl gegen das Betäubungsmittel- wie das Lebensmittelgesetz verstossen zu haben. Psilo-Pilze sind in der Wirkung mit LSD vergleichbar. Wie das Bezirksgericht Ende Oktober hat nun auch das Obergericht auf Freispruch entschieden. Dennoch ist damit noch keine Rechtssicherheit hergestellt. Staatsanwalt Ulrich Weder, der schon gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung erklärt hatte, will Nichtigkeitsbeschwerde erheben und die Frage vom Bundesgericht klären lassen. "Es ist gut, dass es Richtung Bundesgericht geht", hatte auch der Verteidiger vor Obergericht gesagt. Rechtlich strittig ist der Fall aus einfachem Grunde: In der Betäubungsmittel-Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind die in den Pilzen enthaltenen Wirkstoffe - Psilocin oder Psilocybin - als Betäubungsmittel und verbotene Stoffe aufgeführt. Die Trägersubstanz aber, der Pilz, ist nicht auf der Liste. "Es wäre rechtsstaatlich nicht unbedenklich, wenn ein Stoff, der im Verzeichnis nicht aufgeführt ist, trotzdem als Betäubungsmittel qualifiziert werden würde", hatte das Zürcher Bezirksgericht deshalb im Oktober festgehalten. Für Weder gäbe es einen einfachen Weg, das Problem aus der Welt zu schaffen: Das BAG müsste den Psilo-Pilz in die Liste aufnehmen. Doch das hat es bisher nicht getan. "Es kann nicht Aufgabe des BAG sein, sämtliche Naturprodukte, die etwas bewirken können, zu verbieten", sagt BAG-Sprecher George Amstutz. |